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	<title>tafelzwerk.de &#187; recht</title>
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		<title>Urheberrechtsverletzung, was nun?</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Jun 2010 09:02:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Tafelzwerk</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Da ich vor nicht allzu langer Zeit ein Schreiben von der Kanzlei Rasch bezüglich eines Verstoßes des Urheberrechts erhalten habe]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Da ich vor nicht allzu langer Zeit ein Schreiben von der Kanzlei Rasch bezüglich eines Verstoßes des Urheberrechts erhalten habe und diese Sache mit Sicherheit nicht nur mich betrifft, möchte ich euch ein wenig die Angst vor weiteren Schritten nehmen und euch etwas über die nun notwendig werdenden Schritte aufklären. Seht diesen Blogeintrag also als einen Leitfaden an, um zu wissen, wie ihr in einem solchen Fall mit einer Unterlassungerklärung und der Schadensersatzzahlung umgehen müsst. Ich versuche, den Beitrag wenig in Fachsprache zu schreiben, damit auch für Laien nichts unverständlich bleibt.</p>
<p><span id="more-1653"></span></p>
<p><strong>Seid ihr schuldig? </strong></p>
<p>Wichtig ist, zu wissen, ob ihr der Mahnung betreffend schuldig des Tatbestandes seid. Die Kanzleien im Auftrag von Firmen wie Universal, Sony Music oder Konsorten sind ziemlich gut informiert, wie schnell aus dem Schreiben hervorgeht. In aller Regel sind Datum, Uhrzeit, IP-Adresse eures Internetanschlusses und heruntergeladene Medien aufgelistet. Handelt es sich um euren Anschluss? Wenn ja, habt ihr höchstpersönlich die angegebenen Medien illegal heruntergeladen? Oder seid ihr unschuldig und habt eurer W-LAN nicht verschlüsselt?</p>
<p><strong>Unverschlüsseltes W-LAN</strong></p>
<p><a href="http://impuls2008.wordpress.com/2010/05/13/wlan-verschluesselung-pflicht/" target="_blank">Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass man in diesem Falle nicht zur Zahlung des Schadensersatzes verklagt werden kann.</a> Lediglich auf Unterlassung; immerhin, denn der Schadensersatz kann locker ein Betrag im vierstelligen Bereich sein. Was bei der Unterlassung zu beachten ist, wird weiter unten ausführlicher beschrieben.</p>
<p><strong>Ich bin schuldig</strong></p>
<p>Akzeptiert es; ändern könnt ihr es nun eh nicht mehr. Wichtig ist, dass ihr auf das Schreiben der Kanzlei eingeht und die Fristen einhaltet. Wichtig ist auch, dass ihr nicht willenlos auf jede Forderung eingeht. In der Regel sind in dem Schreiben horrende Forderungen und eine Unterlassungserklärung enthalten, die kein Mensch unterschreiben sollte, weil diese unmögliche Bedingungen enthält und ein Schuldbekenntnis eurerseits ist. Kontaktiert also ohne zu zögern einen Anwalt eures Vertrauens oder eine Anwalt, der auf Urheberrechtsverletzungen spezialisiert ist. Bevor ihr auch nur einen Cent an die abmahnende Kanzlei zahlt, kümmert euch darum, ein modifiziertes Unterlassungsschreiben aufzusetzen bzw. besser: es aufsetzen zu lassen.</p>
<p><strong>Ein modifiziertes Unterlassungsschreiben</strong></p>
<p>Ein solches Schreiben sollte in aller Regel von einem Anwalt erstellt werden. Unterschreibt auf keinen Fall das Schreiben der abmahnenden Kanzlei, weil das ein astreines Schuldbekenntnis ist! Wenn ihr kein Unterlassungsschreiben an die abmahnende Kanzlei sendet, besteht die Möglichkeit, dass sie ohne Probleme wesentlich höhere Geldbeträge mit Erfolg von euch einklagen können. Hier ist also durchaus Eile geboten, wenn ihr nicht wollt, am Ende des Jahres unter einer Brücke zu schlafen. Wenn ihr das Schreiben von einem Anwalt aufsetzen lasst, kostet das, je nach Anwalt, 200 &#8211; 400 € (ich selber habe insgesamt 300 € gezahlt). Ihr selber solltet besser kein Schreiben verfassen &#8211; außer ihr seid Experten in dem Gebiet, kennt euch gut aus und wisst, worauf ihr inhaltlich achten müsst. Außerdem scheinen abmahnende Kanzleien modifizierte Unterlassungserklärungen eher von Anwälten zu akzeptieren als von privater Hand. Aber wenn ihr selbst eurer Glück versuchen wollt, wünsch ich viel Erfolg dabei. Fazit: Schnellstmöglich Anwalt beauftragen eine modifizierte Unterlassungserklärung an die abmahnende Kanzlei zu senden!</p>
<p><strong>Schadensersatzzahlung</strong></p>
<p>Der zu zahlende Schadensersatz ist je nach abmahnender Kanzlei unterschiedlich; betrug bei mir 1800 € und kann prinzipiell im Bereich von tausend Euro und mehr liegen. Mit Absprache eines Anwalts kristallisieren sich zwei Möglichkeiten heraus.</p>
<ol>
<li>Der <strong>Vergleich</strong>: Der Anwalt handelt mit der Kanzlei einen wesentlich geringeren Betrag aus und diesen zahlt ihr dann auch. Bei mir schätzte der Anwalt einen Vergleich von rund 1000 € (1800 € ursprünglich).</li>
<li><strong>Füße hoch: </strong>Zahlt einfach gar nichts! Kanzleien versenden mehrere tausend Schreiben pro Monat, dass sie den Schadensersatz gar nicht von jedem einklagen können, da so viele Prozesse im Monat schlichtweg nicht möglich sind. Im Grunde handelt es sich hierbei um das <em>Nadel-im-Heuhaufen-</em>Prinzip; wenn sie jedoch gar kein Geld einklagen würden, wäre das ein gefundenes Fressen für die Medien oder diverse Blogs, die dann dauerhaft den Ratschlag erteilen würden, einfach nicht mehr zu zahlen. Ein kapitaler Schaden für die Kanzleien; weshalb es auch keine Garantie für die Füße-hoch-Variante gibt. Außerdem besteht das Problem der dreijährigen Verjährung. Also erst drei Jahre, nachdem ihr illegal gedownloadet habt, verfällt das Recht, euch auf Schadensersatz zu verklagen. Die Verfährungsfrist beginnt im übrigen erst am 01.01 des <em>nächsten</em> Jahres! Problematisch wird es, wenn die Gesetze zum Urheberrecht geändert werden und Kanzleien plötzlich nicht mehr abmahnen dürfen: dann werden sie jede Summe innerhalb der Verjährung einklagen, die sie nur unter den Fingernagel bekommen könnten.</li>
</ol>
<p><strong>Anwaltskosten</strong></p>
<p>Sinnvoll ist es mit Sicherheit einmal im Leben seine Rechtsschutzversicherung einzuschalten; vor allem, wenn man in seiner eigenen geistigen Ummantelung vor Urheberrechtsstreits versichert ist. Ansonsten bleibt einem nur, den Betrag aus der eigenen Tasche zu zahlen. Es sei denn, man ist Geringverdiener. Dann kann nämlich beim Amtsgericht ein <a href="http://www.wallstreet-online.de/ratgeber/finanzen-steuern-versicherung/versicherungen/kostenlose-rechtshilfe-auch-fuer-geringverdiener-moeglich" target="_blank">kostenloser Beratungsschein</a> beantragt werden. Das sollte jedoch vor anwaltlicher Beratung erfolgen und vorher könnte man einen Blick ins Internet werfen und sich über die Bedingungen informieren. Wenn beispielsweise die nichts verdienende Studentin erwischt wurde, der Telefonanschluss jedoch auf die Eltern läuft, wird der Antrag vermutlich abgelehnt, wenn die Eltern genug verdienen.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Kurz gesagt: Fristen einhalten &#8211; Gedanken über die Deckung von Anwaltskosten machen &#8211; Anwalt einschalten &#8211; modifiziertes Unterlassungsschreiben aufsetzen lassen &#8211; Schadensersatzzahlung abwägen.</p>
<p>Ich hoffe, ich konnte euch mit dem kleinen Leitfaden etwas über die Runden helfen. Fragen könnt ihr gerne in den Kommentarbereich schreiben! Nähere Informationen findet ihr außerdem bei den Rechtsanwälten <em>Sievers</em>, <em>Scharfenberg</em> und <em>von Rüden</em> unter <a href="http://www.recht-hat.de" target="_blank">www.recht-hat.de</a>.</p>
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		<title>Nachts hat man nur mit Kaffee Recht.</title>
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		<pubDate>Mon, 23 Nov 2009 22:45:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Tafelzwerk</dc:creator>
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		<category><![CDATA[bildung]]></category>
		<category><![CDATA[recht]]></category>
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		<description><![CDATA[Das vermute ich  zumindest. Bin gerade am Lernen f&#252;r meine Pr&#252;fung am Mittwoch in Recht. Mein Lieblingsfach. Habe mich noch gar nicht genug daran satt gesehen. Ich studiere Wirtschaftsinformatik; ich m&#246;chte sp&#228;ter beruflich in die IT &#8211; Schiene gehen und qu&#228;le mich durch F&#228;cher, die mich gelinde gesagt einen feuchten Kehricht interessieren. Das wiederum interessiert [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="overflow: hidden;">
<div id="attachment_1001" class="wp-caption alignleft" style="width: 110px"><a href="http://blog.tafelzwerk.de/wp-content/uploads/2009/11/recht.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-1001 " title="HGB, BGB und Kaffee" src="http://blog.tafelzwerk.de/wp-content/uploads/2009/11/recht-100x100.jpg" alt="HGB, BGB und Kaffee" width="100" height="100" /></a><p class="wp-caption-text">HGB, BGB und Kaffee</p></div>
<p>Das vermute ich  zumindest. Bin gerade am Lernen f&uuml;r meine Pr&uuml;fung am Mittwoch in Recht. Mein Lieblingsfach. Habe mich noch gar nicht genug daran satt gesehen. Ich studiere Wirtschaftsinformatik; ich m&ouml;chte sp&auml;ter beruflich in die IT &#8211; Schiene gehen und qu&auml;le mich durch F&auml;cher, die mich gelinde gesagt <em>einen feuchten Kehricht </em>interessieren. Das wiederum interessiert auch niemanden dort. Schade. Immerhin basieren unsere Gef&uuml;hle damit auf Gegenseitigkeit &#8211; ist ja schon mal ein Anfang.</p>
<p><span id="more-1000"></span></p>
<div id="attachment_1003" class="wp-caption alignleft" style="width: 110px"><a href="http://blog.tafelzwerk.de/wp-content/uploads/2009/11/bildung.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-1003 " title="Streik 2.0" src="http://blog.tafelzwerk.de/wp-content/uploads/2009/11/bildung-100x100.jpg" alt="Streik 2.0" width="100" height="100" /></a><p class="wp-caption-text">Streik 2.0</p></div>
<p>In der n&auml;chsten Zeit schreibe ich sogar w&ouml;chentlich mindestens eine Klausur. Klar, macht ja auch Spa&szlig;. Besonders dann, wenn es mehr Klausuren pro Woche sind. Und dabei laufe ich immer v&ouml;llig desinteressiert an Plakaten mit der Thematik Bildungsstreik vorbei. Hat wohl doch einen Vorteil, an der Uni zu wohnen. Das ganze System rund um den <em>Bachelor </em>ist so sinnlos, dass man in den <em>Vereinigen Staaten</em> mittlerweile den umgekehrten Weg geht. Dort setzt man nun wieder vermehrt auf gute Bildungsabschl&uuml;sse jenseits des Masters. Mal sehen, wie viel Hirnschmalz unsere Politik ben&ouml;tigt, um den Stein der Weisen der allzu hoch gesch&auml;tzten Bildung in Deutschland zu finden. Nur leider ist diese gar nicht mehr so hoch gesch&auml;tzt. Nein, Studenten gehen auf die Stra&szlig;e &#8211; und das nicht etwa, weil Stra&szlig;enfeger auf die Stra&szlig;e geh&ouml;ren. Vielmehr um zu protestieren; und warum? Zu Recht! Wobei wir wieder beim Thema w&auml;ren.</p>
<p>Was ist eigentlich rechtens?  Eine Zweiklassenbildung h&ouml;rt sich zumindest unfair an. Klar, Geld hat man laut §275 BGB eh zu haben, doch trotzdem setze ich mich f&uuml;r mehr Studiengeb&uuml;hren ein. Und Steuern. Und zwar f&uuml;r alle! Wenn das nicht sozialistisch ist, dann wei&szlig; ich auch nicht weiter.</p>
<p>Lasst mich kurz durchrechnen, was ich in diesem Semester an Geb&uuml;hren zahlen musste. Da w&auml;ren 500 € Studiengeb&uuml;hren, 120 € Studentenwerksbeitrag f&uuml;r das Loch, in dem ich wohne; dann noch 80 € Verwaltungsgeb&uuml;hren f&uuml;r irgendwelche schlecht durchgef&uuml;hrten Kopien und zu guter Letzt noch knapp 170 € f&uuml;r ein Semesterticket. Klingt fair. Sind nur 870 €. Und da soll mir jemand erz&auml;hlen, dass Bildung f&uuml;r Jedermann da ist. Wenn Jedermann gut verdient, mag das auch stimmen. Doch die Realit&auml;t sieht anders aus. Also hat die Politik doch eigentlich zwei M&ouml;glichkeiten: Jedermann muss reicher werden, oder sinnlose 870 € m&uuml;ssen dramatisch weniger werden. Mir eigentlich egal, wie rum der Pulli angezogen wird.  Nackt m&ouml;chte ich am Ende jedoch nicht in der Pampa stehen.</p></div>
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