Urheberrechtsverletzung, was nun?

Geschrieben von Tafelzwerk am 11. Juni 2010
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Abmahnung

Abmahnung

Da ich vor nicht allzu langer Zeit ein Schreiben von der Kanzlei Rasch bezüglich eines Verstoßes des Urheberrechts erhalten habe und diese Sache mit Sicherheit nicht nur mich betrifft, möchte ich euch ein wenig die Angst vor weiteren Schritten nehmen und euch etwas über die nun notwendig werdenden Schritte aufklären. Seht diesen Blogeintrag also als einen Leitfaden an, um zu wissen, wie ihr in einem solchen Fall mit einer Unterlassungerklärung und der Schadensersatzzahlung umgehen müsst. Ich versuche, den Beitrag wenig in Fachsprache zu schreiben, damit auch für Laien nichts unverständlich bleibt.

Seid ihr schuldig?

Wichtig ist, zu wissen, ob ihr der Mahnung betreffend schuldig des Tatbestandes seid. Die Kanzleien im Auftrag von Firmen wie Universal, Sony Music oder Konsorten sind ziemlich gut informiert, wie schnell aus dem Schreiben hervorgeht. In aller Regel sind Datum, Uhrzeit, IP-Adresse eures Internetanschlusses und heruntergeladene Medien aufgelistet. Handelt es sich um euren Anschluss? Wenn ja, habt ihr höchstpersönlich die angegebenen Medien illegal heruntergeladen? Oder seid ihr unschuldig und habt eurer W-LAN nicht verschlüsselt?

Unverschlüsseltes W-LAN

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass man in diesem Falle nicht zur Zahlung des Schadensersatzes verklagt werden kann. Lediglich auf Unterlassung; immerhin, denn der Schadensersatz kann locker ein Betrag im vierstelligen Bereich sein. Was bei der Unterlassung zu beachten ist, wird weiter unten ausführlicher beschrieben.

Ich bin schuldig

Akzeptiert es; ändern könnt ihr es nun eh nicht mehr. Wichtig ist, dass ihr auf das Schreiben der Kanzlei eingeht und die Fristen einhaltet. Wichtig ist auch, dass ihr nicht willenlos auf jede Forderung eingeht. In der Regel sind in dem Schreiben horrende Forderungen und eine Unterlassungserklärung enthalten, die kein Mensch unterschreiben sollte, weil diese unmögliche Bedingungen enthält und ein Schuldbekenntnis eurerseits ist. Kontaktiert also ohne zu zögern einen Anwalt eures Vertrauens oder eine Anwalt, der auf Urheberrechtsverletzungen spezialisiert ist. Bevor ihr auch nur einen Cent an die abmahnende Kanzlei zahlt, kümmert euch darum, ein modifiziertes Unterlassungsschreiben aufzusetzen bzw. besser: es aufsetzen zu lassen.

Ein modifiziertes Unterlassungsschreiben

Ein solches Schreiben sollte in aller Regel von einem Anwalt erstellt werden. Unterschreibt auf keinen Fall das Schreiben der abmahnenden Kanzlei, weil das ein astreines Schuldbekenntnis ist! Wenn ihr kein Unterlassungsschreiben an die abmahnende Kanzlei sendet, besteht die Möglichkeit, dass sie ohne Probleme wesentlich höhere Geldbeträge mit Erfolg von euch einklagen können. Hier ist also durchaus Eile geboten, wenn ihr nicht wollt, am Ende des Jahres unter einer Brücke zu schlafen. Wenn ihr das Schreiben von einem Anwalt aufsetzen lasst, kostet das, je nach Anwalt, 200 – 400 € (ich selber habe insgesamt 300 € gezahlt). Ihr selber solltet besser kein Schreiben verfassen – außer ihr seid Experten in dem Gebiet, kennt euch gut aus und wisst, worauf ihr inhaltlich achten müsst. Außerdem scheinen abmahnende Kanzleien modifizierte Unterlassungserklärungen eher von Anwälten zu akzeptieren als von privater Hand. Aber wenn ihr selbst eurer Glück versuchen wollt, wünsch ich viel Erfolg dabei. Fazit: Schnellstmöglich Anwalt beauftragen eine modifizierte Unterlassungserklärung an die abmahnende Kanzlei zu senden!

Schadensersatzzahlung

Der zu zahlende Schadensersatz ist je nach abmahnender Kanzlei unterschiedlich; betrug bei mir 1800 € und kann prinzipiell im Bereich von tausend Euro und mehr liegen. Mit Absprache eines Anwalts kristallisieren sich zwei Möglichkeiten heraus.

  1. Der Vergleich: Der Anwalt handelt mit der Kanzlei einen wesentlich geringeren Betrag aus und diesen zahlt ihr dann auch. Bei mir schätzte der Anwalt einen Vergleich von rund 1000 € (1800 € ursprünglich).
  2. Füße hoch: Zahlt einfach gar nichts! Kanzleien versenden mehrere tausend Schreiben pro Monat, dass sie den Schadensersatz gar nicht von jedem einklagen können, da so viele Prozesse im Monat schlichtweg nicht möglich sind. Im Grunde handelt es sich hierbei um das Nadel-im-Heuhaufen-Prinzip; wenn sie jedoch gar kein Geld einklagen würden, wäre das ein gefundenes Fressen für die Medien oder diverse Blogs, die dann dauerhaft den Ratschlag erteilen würden, einfach nicht mehr zu zahlen. Ein kapitaler Schaden für die Kanzleien; weshalb es auch keine Garantie für die Füße-hoch-Variante gibt. Außerdem besteht das Problem der dreijährigen Verjährung. Also erst drei Jahre, nachdem ihr illegal gedownloadet habt, verfällt das Recht, euch auf Schadensersatz zu verklagen. Die Verfährungsfrist beginnt im Übrigen erst am 01.01 des nächsten Jahres! Problematisch wird es, wenn die Gesetze zum Urheberrecht geändert werden und Kanzleien plötzlich nicht mehr abmahnen dürfen: dann werden sie jede Summe innerhalb der Verjährung einklagen, die sie nur unter den Fingernagel bekommen könnten.

Anwaltskosten

Sinnvoll ist es mit Sicherheit einmal im Leben seine Rechtsschutzversicherung einzuschalten; vor allem, wenn man in seiner eigenen geistigen Ummantelung vor Urheberrechtsstreits versichert ist. Ansonsten bleibt einem nur, den Betrag aus der eigenen Tasche zu zahlen. Es sei denn, man ist Geringverdiener. Dann kann nämlich beim Amtsgericht ein kostenloser Beratungsschein beantragt werden. Das sollte jedoch vor anwaltlicher Beratung erfolgen und vorher könnte man einen Blick ins Internet werfen und sich über die Bedingungen informieren. Wenn beispielsweise die nichts verdienende Studentin erwischt wurde, der Telefonanschluss jedoch auf die Eltern läuft, wird der Antrag vermutlich abgelehnt, wenn die Eltern genug verdienen.

Fazit

Kurz gesagt: Fristen einhalten – Gedanken über die Deckung von Anwaltskosten machen – Anwalt einschalten – modifiziertes Unterlassungsschreiben aufsetzen lassen – Schadensersatzzahlung abwägen.

Ich hoffe, ich konnte euch mit dem kleinen Leitfaden etwas über die Runden helfen. Fragen könnt ihr gerne in den Kommentarbereich schreiben! Nähere Informationen findet ihr außerdem bei den Rechtsanwälten Sievers, Scharfenberg und von Rüden unter www.recht-hat.de.

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